3. Januar – 30. April / 1. November – 22. Dezember
Pro Tag und Person:
Erwachsene: 1,80 Euro
Kinder ab 12 Jahre, AZUBI, Studenten mit Nachweis: 0,70 Euro
Familien (2 Erwachsene mit 3 oder mehr Kinder): 4,20 Euro
Kinder bis 11 Jahre sind befreit.
Behinderte mit einem Grad ab 80% (mit Nachweis) sind befreit. Die Begleitperson für den Schwerbeschädigten ist nur noch befreit, wenn im Ausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist (Merkzeichen B)
1. Mai – 31. Oktober / 23. Dezember – 2. Januar
Pro Tag und Person:
Erwachsene: 2,80 Euro
Kinder ab 12 Jahre, AZUBI, Studenten mit Nachweis: 1,40 Euro
Familien (2 Erwachsene mit 3 oder mehr Kinder): 8,40 Euro
Kinder bis 11 Jahre sind befreit.
Behinderte mit einem Grad ab 80% (mit Nachweis) sind befreit. Die Begleitperson für den Schwerbeschädigten ist nur noch befreit, wenn im Ausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist (Merkzeichen B)
Hunde zahlen ganzjährig 0,50€ pro Tag
zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Ostseebad Sellin ab 01.01.2016
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung - KV M-V i.d.F.d.B. vom 13. Juli 2011 (GVOBL. M-V S. 777,833) sowie der Staatlichen Anerkennung als Ostseebad durch das Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 1997, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 20.08.2015 die 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Ostseebad Sellin vom 12.01.2005, zul. geänd. durch die 4. Änderungssatzung vom 28.05.2013 erlassen:
Artikel 1
Änderung § 4 Befreiung von der Kurabgabe
§ 4 Abs. 1 Buchst. e erhält neu folgende Fassung:
„Behinderte ab 80 % (laut Ausweis), einschließlich einer Begleitperson. Die Notwendigkeit einer Begleitperson muss nachweislich auf dem Ausweis eingetragen sein (Merkzeichen B).“
Artikel 2
Änderung § 5 Höhe der Kurabgabe
In § 5 werden die Absätze 1 b und 2 a neu gefasst: ..(1)...
b) Die Hauptsaison gilt vom 01. Mai bis 31. Oktober und vom 23. Dezember bis 02. Januar
(2)
„....die Höhe der Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Sellin beträgt:
a) Nebensaison
pro Tag und Person:
Erwachsene (inbegriffen sind Senioren, Arbeitslose, Vorruheständler, Busreisegruppe)
§ 5 Abs. 3 wird neu hinzugefügt:
1,80 Euro
(3) Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 0,50 Euro/Tag pro Hund zu entrichten.
Artikel 3
§ 7 Erhebungsform und Abrechnung der Kurabgabe
§ 7 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:
„(6) Der Beherberger erhält für seine Aufwendungen beim Erstellen der, ausschließlich, elektronischen Kurkarten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3% der von ihm eingezahlten Kurabgabe.“
Artikel 4
§ 12 Tageskurabgabe
In § 12 wird der Absatz 4 wie folgt neu gefasst:
(4) Die Tageskurabgabe beträgt pro Tag für Erwachsene - in der Hauptsaison 2,80 Euro
- in der Nebensaison 1,80 Euro,
und für Kinder ab Vollendung des 12. bis 18. Lebensjahres - in der Hauptsaison 1,40 Euro
- in der Nebensaison 0,70 Euro.
In § 12 wird der Absatz 5 ersatzlos aufgehoben
Artikel 5 Inkrafttreten
Die 5. Änderungssatzung tritt ab 01.01.2016 in Kraft.
zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Ostseebad Sellin
(Lesefassung)
Präambel
Auf Grund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ( KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBL. S. 777) und der §§ 1,2,11 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBL. M-V S. 146), zul. geänd, durch Art. 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBL. M-V S. 777, 833) sowie der staatlichen Anerkennung als Ostseebad durch das Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 1997, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 16. 4. 2013 die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Ostseebad Sellin vom 12.01.2005, zul. geänd. durch die 3. Änderungssatzung vom 8.3.2007, erlassen:
Artikel 1
Änderung § 1 – Zweck der Kurabgabeerhebung
§ 1 Abs. 2 erhält neu folgende Fassung:
(2) Zur Deckung des Aufwandes der Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, einschließlich der bewachten Badestrände, sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Freizeitangebote und Veranstaltungen, wird eine Kurabgabe erhoben.
Öffentliche Einrichtungen und Anlagen sind insbesondere:
Artikel 2
Änderung § 5 Höhe der Kurabgabe
§ 5 Abs. 2 erhält neu folgende Fassung:
„(2).. Die Höhe der Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Sellin beträgt:
a) Nebensaison
pro Tag und Person:
Erwachsene (inbegriffen sind Rentner, Arbeitslose, Vorruheständler, Busreisegruppe) 1,40 Euro
Kinder ab 12 Jahre, Azubis und Studenten (mit vorgelegtem Nachweis) 0,70 Euro
Familien (2 Erwachsene mit 3 oder mehr Kinder) zahlen pauschal 4,20 Euro
b) Hauptsaison
pro Tag und Person:
Erwachsene (inbegriffen sind Rentner, Arbeitslose, Vorruheständler, Busreisegruppe) 2,80 Euro
Kinder ab 12 Jahre, Azubis und Studenten (mit vorgelegtem Nachweis) 1,40 Euro
Familien (2 Erwachsene mit 3 oder mehr Kinder) zahlen pauschal 8,40 Euro
Artikel 3
Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung tritt am 1.1.2014 in Kraft.