Die neue Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Der Gast zahlt ab2023 in allen vier Ostseebädern der Urlaubsregion Mönchgut-Granitz die gleiche Kurabgabe und hat die gleichen Vorteile.
Kinder sind damit weiterhin mit 50% ermäßigt, Schwerbeschädigte ab einem Grad der Behinderung 80 (GdB 80) sind mit 25% ermäßigt. Kinder unter 7 Jahren verbringen ihren Urlaub kostenfrei bei uns. Neu ist auch die Jahreskurkarte. Diese kann prinzipiell von jedem (Stamm)Gast, der regelmäßig bei uns seinen Urlaub verbringt, erworben werden. Lediglich für die Zweitwohnungsbesitzer wird die Jahreskurkarte zur Pflicht.
Die Jahreskurkarten werden nur von der Kurverwaltung Sellin ausgegeben. Interessierte Gäste können sich bei der Kurverwaltung in der Warmbadstraße melden.
Eine weitere Erneuerung ist, dass ab dem nächsten Jahr der Anreise- und Abreisetag jeweils als ein Tag gelten. Bisher wurden beide Tage zu einem zusammengefasst. Dies war notwendig, da der Tagesgast dem Übernachtungsgast nicht schlechter gestellt sein darf.
Mit der Erhöhung der Kurabgabe erfahren die Gäste natürlich auch ein Mehr an Leistungen.
So wird ab Januar die Bäderbahn ganzjährig in Sellin verkehren – und das elektrisch.
Weiterhin können die Gäste zukünftig mit der Weißen Flotte von März bis November kostenfrei von den Häfen Sellin, Baabe und Thiessow sowie Lauterbach ablegen.
Der kostenfreie ÖPNV der Linie 20 soll zukünftig bis Dalkvitz erweitert werden. Somit haben unsere Gäste im gesamten Amtsgebiet die Möglichkeit kostenfrei den Bus zu nutzen.
Es warten auf unsere Gäste sowie Einheimische neue Veranstaltungsformate sowie die Fortführung der in diesem Jahr neu geschaffenen Events.
die ganze Kurabgabe Satzung als PDF